| Duncan Grehan
und Partner werden regelmäßig von Anwälten und
Versicherern kontaktiert, die Unternehmen repräsentieren,
die im Ausland angesiedelt sind, oft in der Schweiz, Deutschland,
Österreich oder Großbritannien, und die ein streitbefangenes
Produkt hergestellt haben, dem vor den irischen Gerichten vorgeworfen
wird, eine Beschädigung verursacht zu haben. Der Beklagte
wird danach streben, ein gewisses oder das ganze Haftungsrisiko
an den Hersteller weiterzugeben. Der Beklagte wird beim High
Court ein Urteil beantragen, das ihm die Freiheit gewährt,
einen Regressprozess gegen den Hersteller anzustrengen. Der
Beklagte wird behaupten, dass der Hersteller dem Kläger
für den erlittenen Verlust oder für die Kosten, was
auch immer eingefordert wird, als Ergebnis eines Produktfehlers,
welches die Beschädigung hervorgerufen hat, verantwortlich
ist. Der Beklagte wird anführen, dass der Nebenintervenient
den Beklagten hinsichtlich aller Verluste und Kosten schadlos
halten sollte, die ihm als Ergebnis der Klage gegen ihn entstehen
und dadurch, dass er sich gegen das Verfahren verteidigen muss.
Wir unterstützen die Hersteller als Nebenintervenienten
(deren Anwälte und Versicherer) insoweit, als wir sie
bezüglich der unmittelbaren Frage rechtlich beraten,
ob die irischen Gerichte, die Behandlung und Entscheidung
des Sachverhalts zwischen dem Beklagten und dem Hersteller
betreffend, zuständig sind. Wir ziehen auch sofort die
Bedeutung einer jeglichen Verspätung in Erwägung,
die dadurch entsteht, dass ein Antrag an ein irisches Gericht
gerichtet wird, den Beschluss hinsichtlich der Einbeziehung
des Herstellers als Nebenintervenient betreffend. Wir prüfen,
ob dem Hersteller ordnungsgemäß der Streit verkündet
worden ist. Sollte die Streitverkündung hinsichtlich
irgendeiner dieser Punkte fehlerhaft sein, werden wir im Wege
eines Initiativantrags den Regressprozess zur Einstellung
bringen. Sollte kein solcher Fehler vorliegen oder sollte
solch ein Antrag nicht erfolgreich sein, werden wir dem Mandanten
raten, wie er sich im Hinblick auf prozessuales Recht und
die materiellrechtliche Begründetheit am Besten gegen
die Regressklage verteidigen kann.
Wir haben beträchtliche praktische Erfahrung bezüglich
aller Fragestellungen, die bei solch einem Verfahren auftreten
können.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Duncan Grehan
unter dgrehan@duncangrehan.com
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