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Hauptbestimmungen
Der Redundancy Payment Act 2003, welcher am 25. Mai
2003 Gesetz wurde, hat die Verpflichtungen der Arbeitgeber
gegenüber ihren entlassenen Arbeitnehmern geändert.
Die Hauptbesimmungen sind:
- Eine neuer Pauschalreis eines zweiwöchigen Lohns
für jedes Jahr der Beschäftigung unabhängig
vom Alter
- Die Erstattung des Staates von 60% des gesetzlichen sozialen
Abfindung wird bleiben
- Das qualifizierende zweijährige Beschäftigungserfordernis
wird bleiben
- Die maximale gesetzliche Höchstgrenze von €507,90
pro Woche wird bleiben
- Arbeitnehmer insolventer Unternehmen können nun eine
minimale Kündigungsbenachrichtigungfrist unter dem
Insolvency Payments Scheme fordern, ohne vorher einen
Urteilsspruch von dem EAT erlangen zu müssen
- Der "Arbeitsvertrag" wird als unter dem Employment
Equality Act 1998 formuliert behandelt
- Entfernung der Altersdifferenzierung für die Beschäftigung
von Arbeitnehmern unter und über 41 Jahre
- Die derzeitige Bonuswoche wird beibehalten
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