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Hinweise zum Verkauf von Grundeigentum:
Wenn wir den Auftrag erhalten, Eigentum im Namen unseres
Mandanten zu verkaufen, leiten wir folgende Schritte ein:
- Wir beantragen bei dem Kreditinstitut des Mandanten die
Herausgabe der Title Documents, den Eigentumsnachweis
über das Eigentum.
- Wir schreiben den Mandanten an und übersenden ihm
einen Kostenvoranschlag.
- Wir bereiten den Kaufvertrag vor und übersenden diesen
mit einer beglaubigten Abschrift der Title Documents
an die Rechtsanwälte des Käufers.
- Wir bearbeiten die vorvertraglichen Anfragen, die der
Anwalt des Käufers an uns stellt.
Wenn der Käufer mit dem Vertrag einverstanden ist, unterzeichnet
er die Kaufverträge und seine Anwälte übersenden
diese an uns, zusammen mit einem Scheck als Sicherheitsleistung,
in der Regel sind dies 10% des Kaufpreises. Wenn ein Immobilienmakler
in den Kaufvertrag einbezogen ist, hat der Käufer in
der Regel das Geld bereits bei diesem als Sicherheit hinterlegt.
- Wir schreiben die Sicherheitsleistung namens unseres Mandanten
dessen Mandantenkonto gut.
- Unser Mandant erscheint darauf in unserem Büro und
unterschreibt seinerseits die Kaufverträge.
- Wir übersenden einen der Verträge an die Anwälte
des Käufers.
- Der Anwalt des Käufers erhebt Einwendungen und Anfragen
bezüglich des Eigentums und übersendet uns zwei
Ausfertigungen davon zusammen mit einem Entwurf einer Kaufvertragsurkunde
(Urkunde über den Übergang von registrietem Land
und dieUrkunde über die Übertragung oder die Abtretungsurkunde
über unregistrierte Grundstücke).
- Wir antworten auf die Einwendungen und Anfragen des Anwalts
des Käufers und senden eine unterschriebene Ausfertigung
des Vertrages zurück, zusammen mit der (ergänzten)
Vertragsurkunde.
- Wenn erforderlich beantragen wir bei der Property Tax
Section in Dublin Castle namens unseres Mandanten eine
Bescheinigung darüber, dass keine Residential Property
Steuern (mehr) zu zahlen sind .
- Wenn erforderlich beantragen wir bei den Revenue Commissioners
namens unseres Mandanten eine Bescheinigung darüber,
dass keine Capital Gains Tax (Vermögenszuwachssteuern)
(mehr) zu zahlen sind .
- Sollte das Eigentum mit einer Hypothek belastet sein,
erfragen wir die Ablösungssumme vom Kreditinstitut
unseres Mandanten; die Hypothek wird dann an dem Tag, an
dem der Eigentumsübergang stattfindet, abgelöst.
- Es wird ein Abschlusstag anberaumt, an dem der Vertrag
zwischen den Parteien endgültig geschlossen wird. Gewöhnlich
findet der Vertragsabschluss im Büro des Anwalts des
Verkäufers statt.
- Wir bereiten die Erklärung gemäß dem Family
Protection Act und weitere wichtige Dokumente, die der
Verkäufer einreichen muss, zur Unterschrift durch den
Verkäufer vor.
- Bevor der Vertrag endgültig geschlossen wird, erscheint
der Verkäufer in unserem Büro, unterschreibt die
oben genannten Dokumente und übergibt die Schlüssel
und Alarm-Codes.
- Wir bereiten jegliche Unterlagen für den Anwalt des
Käufers vor, z.B. leiten wir die Löschungsbewilligungen
bezüglich der Hypotheken weiter, erledigen Anfragen
des Grundbuchamtes usw.
- Wir bereiten die Schreiben für die Rating Authority
vor, um dieser mitzuteilen, dass die Eigentumsverhältnisse
geändert wurden. Darüber hinaus bereiten wir eine
PD Form mit der Steuernummer unseres Klienten vor.
- Wenn der Verkauf abgeschlossen ist übergeben wir
alle Title Documents, die das Eigentum des Käufers
belegen.
- Wir schreiben den Kaufpreis ihrem Mandantenkoto gut, lösen
hiervon die eventuell vorhandene Hypothek ab, ziehen unsere
Gebühren von der Summe ab und übersenden dem Mandanten
einen Scheck in Höhe des Guthabens auf dem Mandantenkonto.
- Wir löschen freigewordene (löschungsbewilligte)
Hypotheken bei den Kreditinstituten und bearbeiten sämtliche
Anfragen des Anwalts des Käufers bis dieser seine Verpflichtungen
vollständig erfüllt hat.
Hinweise zum Kauf von Grundeigentum:
Wenn wir von unseren Klienten mitgeteilt bekommen, dass sie
Eigentum erwerben wollen, leiten wir folgende Schritte ein:
- Wir nehmen Einblick in die Akten und schreiben die Anwälte
des Verkäufers an, um die Verträge und Title
Documents zu bekommen.
- Wir schreiben unseren Mandanten an und übersenden
unsere Kostenvorschussrechnung.
- Sobald wir diese erhalten haben, prüfen wir diese
und erledigen die vorvertraglichen Anfragen an den Anwalt
des Verkäufers.
- Wenn wir überzeugt sind, dass die Dokumente und Verträge
in Ordnung sind, unterschreibt unser Mandant die Verträge
und leistet eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises
als Sicherheit.
- Wenn unser Mandant das Grundstück mit einer Hypothek
belasten will, muss er die notwendigen Unterlagen für
sein Kreditinstitut ausfüllen und unterschreiben, die
wir vom Kreditinstitut übersandt bekommen.
- Wir übersenden die Verträge und die Anzahlung
an die Anwälte des Verkäufers.
- Die Unterlagen, die wir vom Anwalt des Verkäufers
erhalten, leiten wir an das kreditgebende Institut weiter
und beantragen den Scheck über die kreditierte Summe.
- Wenn der Verkäufer die Verträge unterschrieben
und uns eine Ausfertigung davon zurückgeschickt hat,
werden wir unsere Einwendungen und Anforderungen geltend
machen und eine Kaufvertragsurkunde aufsetzen (Urkunde über
den Übergang von registriertem Land und die Urkunde
über die Übertragung oder die Abtretungsurkunde
über unregistrierte Grundstücke).
- Wenn diese von dem Anwalt des Verkäufers zurückgesandt
wurden, überprüfen wir sie und die Änderungen,
die dieser vielleicht an der Kaufvertragsurkunde gemacht
hat.
- Es wird ein Termin vereinbart, an dem die Transaktion
abgeschlossen wird und wir weisen die Bank an, den Kredit
zu diesem Datum zur Verfügung zu stellen.
- Wir bereiten die Erklärung gemäß dem Family
Protection Act und weitere wichtige Dokumente, die der
Verkäufer einreichen muss, zur Unterschrift durch unseren
Mandanten vor.
- Wir führen Überprüfungen durch, um sicherzustellen,
dass auf dem Grundstück keine Zwangshypotheken oder
ähnliches lastet.
- Wir versenden unsere Gebührenrechnung und die Abrechnung
der Auslagen für Registergebühren, Stempelgebühren
usw.
- Nach Vertragsabschluss trifft sich unser Mandant mit uns,
um den Vertrag zu unterschreiben, die Schlüssel zu
übernehmen, die Bügschaftsurkunden zu unterschreiben
usw.
- Wenn dies geschehen ist, reichen wir die Vertragurkunde
bei den Revenue Commissioners in Dublin Castle ein.
- Die Urkunde wird dann an das zuständige Register
weitergeleitet; Land Registry für registriertes
Land, Registry Of Deeds für unregistriertes
Land.
- Wir beantworten jegliche Fragen, die von der Registrierungsbehörde
gestellt werden können.
- Wenn der Vertrag vollständig abgeschlossen ist und
das Grundstück hypothekarisch belastet wurde, übersenden
wir dem Kreditinstitut die Title Documents mit registrierter
Post.
- Wenn keine hypothekarische Belastung vorliegt, holt unser
Mandant die Eigentumsunterlagen bei uns ab und quittiert
deren Empfang.
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