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Leitfaden Zum Immobilienerwerb In Irland

Date:

Der folgende Text stellt einen Leitfaden zum Eigentumserwerb in Irland dar, der den Stand vom 1. Mai 2003 widerspiegelt.

Duncan Grehan & Partners ist eine in Dublin ansässige Anwaltskanzlei, welche für die rechtliche Beratung in sämtlichen Bereichen des irischen Rechts für alle counties (Grafschaften) Irlands zugelassen ist. Wir sind besonders erfahren in der Beratung von Personen, die vom Ausland aus Grundstücke in Irland erwerben und haben diesbezüglich bereits fast alle Schwierigkeiten, die anfallen können, erfolgreich bearbeitet. Wir würden Sie gerne über alle Aspekte hinsichtlich des Erwerbs oder Verkaufs von Grundstücken in Irland beraten, seien diese von wirtschaftlicher, landwirtschaftlicher oder privater Natur.
Für den Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks beauftragen der Käufer sowie der Verkäufer ihren eigenen Anwalt. Der Käufer sollte immer einen Anwalt beauftragen, der unabhängig ist und nicht in Verbindung mit dem Anwalt des Verkäufers oder dessen Makler steht.

Wir werden für Sie als Vertreter in den Verkaufsverhandlungen auftreten und Verbindungen mit Architekten, Vermessungsingenieuren, Buchprüfern und Banken, Kreditgebern und Versicherern knüpfen. Wir werden alle rechtlich notwendigen Formalitäten für Sie erledigen, um sicherzustellen, dass Sie gutes, marktfähiges, irisches Grundeigentum erwerben.

Bevor Sie einen Kaufvertrag eingehen, sollten Sie zunächst Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir in Ihrem Namen die Konditionen überprüfen und sicherstellen können, dass Ihre Interessen gewahrt werden.

Wir möchten Sie dabei auf die folgenden vier Punkte aufmerksam machen:

1. Die Vorgehensweise

Hier gibt es drei Phasen. In jeder Phase werden wir Ihnen behilflich sein:

a) Verhandlungen über den Kaufpreis, die Kaution, den Zeitpunkt der Grundstücksübernahme sowie alle besonderen Vertragsbedingungen (wie z. B. ein zufriedenstellendes Gutachten eines Architekten über den Aufbau und die Struktur des Grundstücks, über Baugenehmigungen und Gemeindegesetze oder den Kauf des Grundstücks unter der Bedingung von Kreditzusagen).

b) Vertragsunterschrift und die Zahlung einer Kaution auf den Verkaufspreis.

c) Abschluß des Vertrages, Übertragung/Eintragung des Eigentums:
Der volle Kaufpreis wird erst dann gezahlt, wenn wir uns davon überzeugt haben, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks geworden sind. Dies ist normalerweise ungefähr 4 - 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung der Fall.

2. Versicherung

Nach Vertragsunterzeichnung können wir auf Wunsch dabei behilflich sein, die notwendige, richtige Versicherung für Ihr Grundstück zu finden.

3. Testamente

Wir können Sie ebenso hinsichtlich der Anfertigung eines Testaments beraten, in welchem die Weitergabe des Grundstücks nach Ihrem Tode unter Berücksichtigung der irischen Bestimmungen und des Steuerrechts für gültige Testamente geregelt wird.

4. Steuern

Der Steuersatz ändert sich von Jahr zu Jahr. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich von uns speziell beraten zu lassen und die Homepage des Irischen Finanzamtes - http://www.revenue.ie - zu besuchen.

a) Stempelgebühren

Die Zollsätze für Erstkäufer sind reduziert worden für Auflassungs- oder Übertragungsurkunden, die am oder nach dem 2. Dezember 2004 ausgefertigt worden sind (siehe unten). Ein Erstkäufer ist jemand, der zuvor noch kein Haus in Irland oder im Ausland gekauft oder gebaut hat und der vorhat, das Grundstück als Hauptwohnsitz zu bewohnen.

Die Zollsätze, anwendbar auf Wohneigentum (ob neu oder gebraucht) lauten wie folgt:
Gegenwert
Erstkäuferrate
Vor dem
2. Dezember 2004
Erstkäuferrate
Am/Nach dem
2. Dezember 2004
Voller Satz
Bis zu €127,000
gebührenfrei
gebührenfrei
gebührenfrei
€ 127,001 - €190,500
gebührenfrei
gebührenfrei
3%
€ 190,501 - €254,000
3%
gebührenfrei
4%
€254,001 - €317,000
3.75%
gebührenfrei
5%
€317,501 - €381,000
4.5%
3%
6%
€381,001 - €635,000
7.5%
6%
7.5%
Über €635,000
9%
9%
9%

Neue Häuser / Apartments

Grundfläche unter 125 m²

Neue Häuser / Apartments, die von einem Alleineigentümer und Alleinbewohner / Erstkäufer mit einer Bescheinigung über die zulässige Grundfläche erworben werden, welche nachweist, dass die gesamte Grundfläche des Hauses / des Apartments nicht über 125 m² hinausgeht, sind von der Stempelgebühr ausgenommen.

Grundfläche über 125 m²

Neue Häuser / Apartments mit einer Gesamtgrundfläche von über 125 m², die von einem Alleineigentümer und Alleinbewohner / Erstkäufer erworben werden, unterliegen der Stempelgebühr, zu dem aus der obigen Tabelle hervorgehenden entsprechenden Satz; dabei wird entweder der Wert des Grundstücks zu Grunde gelegt (ohne Mehrwertsteuer) oder ein Viertel des gesamten Wertes des Hauses einschließlich des Wertes des Grundstücks (ohne Mehrwertsteuer), wobei der jeweils höhere Betrag maßgeblich ist. Die Größe der Grundfläche muss durch einen qualifizierten Architekten, Ingenieur oder Sachverständigen beglaubigt werden.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.


b) Einkommensteuer

Jegliche Miete oder durch das Grundstück erworbenes Einkommen wird bei nicht in Irland ansässigen Eigentümern mit 22 % versteuert. Sollte der Eigentümer wünschen, dass dieses Einkommen direkt an ihn ins Ausland überwiesen wird, so sollten die Steuern von der vom Mieter zu zahlenden Miete abgezogen und direkt an das Finanzamt überwiesen werden. Sollte der Eigentümer aus steuerlichen Gründen in Irland ansässig werden, so wird sein Einkommen zwischen 22 - 44 % versteuert, abhängig von persönlichen Steuer-freibeträgen und den bereits im Ausland gezahlten Steuern.

c) Kapitalertragssteuer/Erbschaftssteuer

Diese Steuern sind nur dann zu entrichten, wenn eine Person aus steuerlichen Gründen in Irland ansässig wurde. Dies betrifft Personen, welche in Irland wohnen und beabsichtigen, alle steuerlichen Angelegenheiten von irischen Behörden regeln zu lassen.

Beispiele:

I. Erbschaft zwischen Ehegatten: keine Steuern, keine Begrenzungen

II. Erbschaft durch Kinder von einem Elternteil oder durch einen Elternteil von seinem Kind: die ersten €441.198 sind steuerfrei


III. Erbschaft durch Enkel, Geschwister, Nichten oder Neffen: die ersten €44.120 sind steuerfrei.

IV. Keine Verwandtschaftsebziehung: Die ersten €22.060 sind steuerfrei.

Der Steuersatz hinsichtlich der Erbschaft beträgt 20%. Eine Person, die in Irland ansässig ist, kann ein Grundstück gemäß der oben genannten Beträge steuerfrei hinterlassen.

d) Kapitalwertzuwachssteuer (zahlbar bei Verkauf eines Grundstücks)

Eine Person, die nicht aus steuerlichen Gründen in Irland ansässig ist, muss für den durch den Verkauf eines Grundstücks erhaltenen Gewinn Kapitalwertzuwachssteuer entrichten. Diese Steuer wird anhand des Gewinns berechnet, d.h. gemäß der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Diese Steuer wird gemäß des Indexes für Lebenshaltungskosten (Consumer Price Index) gesenkt. Wenn eine Person jedoch aus steuerlichen Gründen in Irland ansässig wird, muss auf den für den Verkauf eines privaten Hauses entrichteten Preis und bis zu 1 Acre (0,405 ha) Land keine Steuer bezahlt werden.

e) Grundstückssteuer

Die Grundstückssteuer wurde aus dem Regierungsetat des Jahres 1997 gestrichen.

f) Gemeindesteuer

Derartige Steuern sind für landwirtschaftliche oder private Grundstücke nicht zu entrichten. Sie sind jedoch für wirtschaftlich genutzte Räume, wie z.B. Büroräume, Geschäfte, Parkhäuser etc. abzuführen. Die Höhe ist je nach county (Grafschaft) unterschiedlich und wird jährlich festgesetzt.

g) Örtliche Aufwandsentschädigungen

In einigen counties (Grafschaften) sind Gebühren für Wasser zu entrichten. Diese übersteigen jedoch nicht € 60 bis € 120. Aufgrund von EU-Recht werden in Kürze alle Gebühren für Wasser aufgehoben werden.

Sollten Sie unsere Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks benötigen, so sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenn Sie unsere weiteren Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten oder weitere Informationen benötigen, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift sowie Ihre Telefon/Telefaxnummer oder rufen Sie uns an unter Tel.: 00353-1-677 90 78 oder per Telefax unter: 00353-1-677 90 76.

 

 
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Email: mail@duncangrehan.com Telefon:+353-1-6779078  Telefax:+353-1-6779076 Gainsboro House, 24 Suffolk Street, Dublin 2, Ireland. © 200. Alle zur Verfügung gestellten Angaben sind nur zur Information. Für Rechtsberatung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.