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Der folgende Text stellt einen Leitfaden zum Eigentumserwerb
in Irland dar, der den Stand vom 1. Mai 2003 widerspiegelt.
Duncan Grehan & Partners ist eine in Dublin ansässige
Anwaltskanzlei, welche für die rechtliche Beratung in
sämtlichen Bereichen des irischen Rechts für alle
counties (Grafschaften) Irlands zugelassen ist. Wir
sind besonders erfahren in der Beratung von Personen, die
vom Ausland aus Grundstücke in Irland erwerben und haben
diesbezüglich bereits fast alle Schwierigkeiten, die
anfallen können, erfolgreich bearbeitet. Wir würden
Sie gerne über alle Aspekte hinsichtlich des Erwerbs
oder Verkaufs von Grundstücken in Irland beraten, seien
diese von wirtschaftlicher, landwirtschaftlicher oder privater
Natur.
Für den Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks beauftragen
der Käufer sowie der Verkäufer ihren eigenen Anwalt.
Der Käufer sollte immer einen Anwalt beauftragen, der
unabhängig ist und nicht in Verbindung mit dem Anwalt
des Verkäufers oder dessen Makler steht.
Wir werden für Sie als Vertreter in den Verkaufsverhandlungen
auftreten und Verbindungen mit Architekten, Vermessungsingenieuren,
Buchprüfern und Banken, Kreditgebern und Versicherern
knüpfen. Wir werden alle rechtlich notwendigen Formalitäten
für Sie erledigen, um sicherzustellen, dass Sie gutes,
marktfähiges, irisches Grundeigentum erwerben.
Bevor Sie einen Kaufvertrag eingehen, sollten Sie zunächst
Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir in Ihrem Namen die Konditionen
überprüfen und sicherstellen können, dass Ihre
Interessen gewahrt werden.
Wir möchten Sie dabei auf die folgenden vier Punkte
aufmerksam machen:
1. Die Vorgehensweise
Hier gibt es drei Phasen. In jeder Phase werden wir Ihnen
behilflich sein:
a) Verhandlungen über den Kaufpreis, die Kaution,
den Zeitpunkt der Grundstücksübernahme sowie alle
besonderen Vertragsbedingungen (wie z. B. ein zufriedenstellendes
Gutachten eines Architekten über den Aufbau und die Struktur
des Grundstücks, über Baugenehmigungen und Gemeindegesetze
oder den Kauf des Grundstücks unter der Bedingung von
Kreditzusagen).
b) Vertragsunterschrift und die Zahlung einer Kaution
auf den Verkaufspreis.
c) Abschluß des Vertrages, Übertragung/Eintragung
des Eigentums:
Der volle Kaufpreis wird erst dann gezahlt, wenn wir uns davon
überzeugt haben, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer
des Grundstücks geworden sind. Dies ist normalerweise
ungefähr 4 - 6 Wochen nach Vertragsunterzeichnung der
Fall.
2. Versicherung
Nach Vertragsunterzeichnung können wir auf Wunsch dabei
behilflich sein, die notwendige, richtige Versicherung für
Ihr Grundstück zu finden.
3. Testamente
Wir können Sie ebenso hinsichtlich der Anfertigung eines
Testaments beraten, in welchem die Weitergabe des Grundstücks
nach Ihrem Tode unter Berücksichtigung der irischen Bestimmungen
und des Steuerrechts für gültige Testamente geregelt
wird.
4. Steuern
Der Steuersatz ändert sich von Jahr zu Jahr. Wir empfehlen
Ihnen deshalb, sich von uns speziell beraten zu lassen und
die Homepage des Irischen Finanzamtes -
http://www.revenue.ie - zu besuchen.
a) Stempelgebühren
Die Zollsätze für Erstkäufer sind reduziert
worden für Auflassungs- oder Übertragungsurkunden,
die am oder nach dem 2. Dezember 2004 ausgefertigt worden
sind (siehe unten). Ein Erstkäufer ist jemand, der zuvor
noch kein Haus in Irland oder im Ausland gekauft oder gebaut
hat und der vorhat, das Grundstück als Hauptwohnsitz
zu bewohnen.
| Die Zollsätze, anwendbar auf Wohneigentum
(ob neu oder gebraucht) lauten wie folgt: |
|
Gegenwert
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Erstkäuferrate
Vor dem
2. Dezember 2004
|
Erstkäuferrate
Am/Nach dem
2. Dezember 2004
|
Voller Satz
|
| Bis zu €127,000 |
gebührenfrei
|
gebührenfrei
|
gebührenfrei
|
| €
127,001 - €190,500 |
gebührenfrei
|
gebührenfrei
|
3%
|
| €
190,501 - €254,000 |
3%
|
gebührenfrei
|
4%
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| €254,001
- €317,000 |
3.75%
|
gebührenfrei
|
5%
|
| €317,501
- €381,000 |
4.5%
|
3%
|
6%
|
| €381,001
- €635,000 |
7.5%
|
6%
|
7.5%
|
| Über €635,000 |
9%
|
9%
|
9%
|
Neue Häuser / Apartments
Grundfläche unter 125 m²
Neue Häuser / Apartments, die von einem Alleineigentümer
und Alleinbewohner / Erstkäufer mit einer Bescheinigung
über die zulässige Grundfläche erworben werden,
welche nachweist, dass die gesamte Grundfläche des Hauses
/ des Apartments nicht über 125 m² hinausgeht, sind
von der Stempelgebühr ausgenommen.
Grundfläche über 125 m²
Neue Häuser / Apartments mit einer Gesamtgrundfläche
von über 125 m², die von einem Alleineigentümer
und Alleinbewohner / Erstkäufer erworben werden, unterliegen
der Stempelgebühr, zu dem aus der obigen Tabelle hervorgehenden
entsprechenden Satz; dabei wird entweder der Wert des Grundstücks
zu Grunde gelegt (ohne Mehrwertsteuer) oder ein Viertel des
gesamten Wertes des Hauses einschließlich des Wertes
des Grundstücks (ohne Mehrwertsteuer), wobei der jeweils
höhere Betrag maßgeblich ist. Die Größe
der Grundfläche muss durch einen qualifizierten Architekten,
Ingenieur oder Sachverständigen beglaubigt werden.
Sollten Sie weitere Informationen hierzu benötigen,
treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
b) Einkommensteuer
Jegliche Miete oder durch das Grundstück erworbenes
Einkommen wird bei nicht in Irland ansässigen Eigentümern
mit 22 % versteuert. Sollte der Eigentümer wünschen,
dass dieses Einkommen direkt an ihn ins Ausland überwiesen
wird, so sollten die Steuern von der vom Mieter zu zahlenden
Miete abgezogen und direkt an das Finanzamt überwiesen
werden. Sollte der Eigentümer aus steuerlichen Gründen
in Irland ansässig werden, so wird sein Einkommen zwischen
22 - 44 % versteuert, abhängig von persönlichen
Steuer-freibeträgen und den bereits im Ausland gezahlten
Steuern.
c) Kapitalertragssteuer/Erbschaftssteuer
Diese Steuern sind nur dann zu entrichten, wenn eine Person
aus steuerlichen Gründen in Irland ansässig wurde.
Dies betrifft Personen, welche in Irland wohnen und beabsichtigen,
alle steuerlichen Angelegenheiten von irischen Behörden
regeln zu lassen.
Beispiele:
I. Erbschaft zwischen Ehegatten: keine Steuern, keine Begrenzungen
II. Erbschaft durch Kinder von einem Elternteil oder durch
einen Elternteil von seinem Kind: die ersten €441.198
sind steuerfrei
III. Erbschaft durch Enkel, Geschwister, Nichten oder Neffen:
die ersten €44.120 sind steuerfrei.
IV. Keine Verwandtschaftsebziehung: Die ersten €22.060
sind steuerfrei.
Der Steuersatz hinsichtlich der Erbschaft beträgt 20%.
Eine Person, die in Irland ansässig ist, kann ein Grundstück
gemäß der oben genannten Beträge steuerfrei
hinterlassen.
d) Kapitalwertzuwachssteuer (zahlbar bei Verkauf eines
Grundstücks)
Eine Person, die nicht aus steuerlichen Gründen in Irland
ansässig ist, muss für den durch den Verkauf eines
Grundstücks erhaltenen Gewinn Kapitalwertzuwachssteuer
entrichten. Diese Steuer wird anhand des Gewinns berechnet,
d.h. gemäß der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis.
Diese Steuer wird gemäß des Indexes für Lebenshaltungskosten
(Consumer Price Index) gesenkt. Wenn eine Person jedoch
aus steuerlichen Gründen in Irland ansässig wird,
muss auf den für den Verkauf eines privaten Hauses entrichteten
Preis und bis zu 1 Acre (0,405 ha) Land keine Steuer bezahlt
werden.
e) Grundstückssteuer
Die Grundstückssteuer wurde aus dem Regierungsetat des
Jahres 1997 gestrichen.
f) Gemeindesteuer
Derartige Steuern sind für landwirtschaftliche oder
private Grundstücke nicht zu entrichten. Sie sind jedoch
für wirtschaftlich genutzte Räume, wie z.B. Büroräume,
Geschäfte, Parkhäuser etc. abzuführen. Die
Höhe ist je nach county (Grafschaft) unterschiedlich
und wird jährlich festgesetzt.
g) Örtliche Aufwandsentschädigungen
In einigen counties (Grafschaften) sind Gebühren
für Wasser zu entrichten. Diese übersteigen jedoch
nicht € 60 bis € 120. Aufgrund von EU-Recht werden
in Kürze alle Gebühren für Wasser aufgehoben
werden.
Sollten Sie unsere Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf
oder Verkauf eines Grundstücks benötigen, so sind
wir Ihnen gerne behilflich. Wenn Sie unsere weiteren Dienstleistungen
in Anspruch nehmen möchten oder weitere Informationen
benötigen, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrem
Namen und Ihrer Anschrift sowie Ihre Telefon/Telefaxnummer
oder rufen Sie uns an unter Tel.: 00353-1-677 90 78 oder per
Telefax unter: 00353-1-677 90 76.
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