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Wegen der international ausgerichteten Tätigkeit
haben Duncan Grehan & Partners große
Erfahrung in Fragen der Nachlassverwaltung, insbesondere
von verstorbenen Personen anderer Nationalität
mit Vermögen, wie Grundstücken oder Geschäftsanteilen,
in Irland. Dies selbst dann, wenn die verstorbene Person
selbst nicht in Irland gewohnt hat.
Ganz besondere Erfahrung haben wir bei der Behandlung
von Nachlässen unter diesen Umständen verstorbener
Deutscher und haben dabei gute Kontakte zu deutschen
Kanzleien und zu in Fragen des Erbrechts spezialisierten
Vereinigungen entwickelt. Darüber hinaus konnten
wir auch für in Länder überall auf der
Welt ausgewanderte Iren tätig werden, indem wir
den Nachlass der in Irland gebliebenen verstorbenen
Verwandten verwalteten. Für weitere Informationen
in diesem Zusammenhang:
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