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Testaments - Und Erbrecht

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Wegen der international ausgerichteten Tätigkeit haben Duncan Grehan & Partners große Erfahrung in Fragen der Nachlassverwaltung, insbesondere von verstorbenen Personen anderer Nationalität mit Vermögen, wie Grundstücken oder Geschäftsanteilen, in Irland. Dies selbst dann, wenn die verstorbene Person selbst nicht in Irland gewohnt hat.

Ganz besondere Erfahrung haben wir bei der Behandlung von Nachlässen unter diesen Umständen verstorbener Deutscher und haben dabei gute Kontakte zu deutschen Kanzleien und zu in Fragen des Erbrechts spezialisierten Vereinigungen entwickelt. Darüber hinaus konnten wir auch für in Länder überall auf der Welt ausgewanderte Iren tätig werden, indem wir den Nachlass der in Irland gebliebenen verstorbenen Verwandten verwalteten. Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang:

 

 

 
 
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