Sowohl deutsche Unternehmen als auch
Einzelpersonen nehmen in allen Bereichen der praktischen
Umsetzung irischen Rechts regelmäßig unseren
Rat in Anspruch und suchen insoweit unsere Unterstützung.
Dies ist insbesondere auf unseren guten Ruf als kompetenter
Partner zurückzuführen. Duncan Grehan und einige
seiner Mitarbeiter sprechen Deutsch und korrespondieren
täglich in deutscher Sprache. Er ist der Vertrauensanwalt
der Deutschen Botschaft und an die Botschaft der Schweiz
in Irland. Er genießt eine besondere Beziehung zum
österreichischen Botschafter in Irland und er ist
Rechtsberater seiner Wirtschaftsabteilung. Von 1990 -
2002 war er Ratsmitglied der Deutsch - Irischen Industrie-
und Handelskammer. Eine Auswahl der Bereiche, in denen
wir in deutscher Sprache tätig werden, umfasst :
1. Stellvertretung und Vertrieb
Wir werden für Hersteller von Waren und Lieferanten
tätig und unterstützen sie bei den Verhandlungen
mit den örtlichen Stellen bezüglich der Geschäftsaufnahme
und des Vertriebs von Waren. Wir werden häufig gebeten,
bei der Lösung hierbei gegebenenfalls entstehender
Probleme behilflich zu sein. Dabei beraten wir auf der
Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Gewerbes und überprüfen deren Anwendbarkeit.
Wir helfen Herstellern und Lieferanten häufig im
Falle einer Verschlechterung der Beziehungen zu örtlichen
Geschäftspartnern. Dies beinhaltet die Einstellung
und Ablösung von Stellvertretern und Händlern,
die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten und die Beitreibung
von Zahlungen für gelieferte Waren.
Wir vertreten regelmäßig Hersteller fehlerhafter
Produkte. Produzenten werden häufig in ein zwischen
anderen Parteien wegen Schadensersatzforderungen aus Körperverletzung
laufendes irisches Gerichtsverfahren mit einbezogen.
Wir beraten Unternehmen und Investoren, die beabsichtigen,
in Irland eine Zweigniederlassung ihres Gewerbes zu eröffnen.
Die 10% ige Körperschaftssteuer für Unternehmen
des produzierenden Gewerbes und Software-Entwickler, die
insoweit eine entsprechende Anwendung findet, hat unsere
Tätigkeit auf diesem Gebiet stark gefördert.
Die staatliche Industrieentwicklungsbehörde (IDA)
vergibt großzügige staatliche Beihilfen für
die Einrichtung eines Gründungsfonds sowie den Kauf
von Gebäuden und Ausstattung.
Viele unserer deutschen Klienten kommen auf uns zu und
erbitten Hilfe beim Kauf oder Verkauf ihrer Häuser,
seien es kleine Ferienhäuser oder Schlösser.
Die rechtliche Behandlung und das Verfahren der Eigentumsübertragung
sind kompliziert und beide Seiten, Käufer und Verkäufer,
müssen jeweils einen eigenen Rechtsbeistand haben.
Wir stellen unseren deutschen Klienten eine große
Anzahl von irischen Firmen zur Verfügung, unabhängig
davon, ob deren Geschäft außerhalb oder innerhalb
Irlands betrieben werden soll. Unternehmensgründungen
sind innerhalb von 10 Tagen nach unserer Beauftragung
möglich. "Shelf companies" können direkt
auf Anfrage arrangiert werden.
Viele der von uns vertretenen Unternehmen befinden sich
im Eigentum einer deutschen Muttergesellschaft und wenden
sich von Zeit zu Zeit an uns wegen Angelegenheiten im
Zusammenhang mit der Anstellung oder der Entlassung von
Angestellten.
8. Wirtschaftsrecht
Wir unterstützen unsere deutschen Klienten im Zusammenhang
mit Plänen für Akquisitionen und den Erfordernissen
bei der Einrichtung von Fonds. Anteilskaufverträge,
Darlehensabschlüsse und die Vereinbarung von Sicherheiten
sind Teile des Services, den wir, je nach Bedürfnis,
in deutscher oder englischer Sprache anbieten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit stehen wir auch in Kontakt
mit Liquidatoren und Verwaltern von deutschen und irischen
Unternehmen. Wir vertreten die Gläubigerinteressen
von deutschen Lieferanten und sind mit allen insoweit
auftretenden Problemstellungen vertraut.
Wir sind seit vielen Jahren in den genannten Bereichen
für unsere deutschen Klienten tätig. Dies
folgt aus unseren engen Verbindungen zu Kanzleien in
ganz Deutschland und deutschen Einrichtungen in Irland
wie der deutschen Botschaft und der Deutsch-irischen
Industrie- und Handelskammer, bei der Duncan Grehan
Vorstandsmitglied ist.
Wir werden täglich von Lieferanten beauftragt,
bei ihren irischen Kunden nicht beglichene Forderungen
geltend zu machen. Außerdem sind wir behilflich
bei der Anerkennung und der Durchsetzung ausländischer
Gerichtsurteile gemäß der Brüsseler
und der Luganer Konventionen.
Wir sind seit vielen Jahren in den genannten Bereichen
für unsere deutschen Klienten tätig. Dies
folgt aus unseren engen Verbindungen zu Kanzleien in
ganz Deutschland und deutschen Einrichtungen in Irland,
wie der deutschen Botschaft und der Deutsch-Irischen
Industrie- und Handelskammer, bei der Duncan Grehan
Vorstandsmitglied war.
Für weitere Informationen zur Forderungseinziehung
klicken Sie bitte hier.
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