Irisches Recht für Deutsche
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Irisches Recht für Deutsche

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Sowohl deutsche Unternehmen als auch Einzelpersonen nehmen in allen Bereichen der praktischen Umsetzung irischen Rechts regelmäßig unseren Rat in Anspruch und suchen insoweit unsere Unterstützung. Dies ist insbesondere auf unseren guten Ruf als kompetenter Partner zurückzuführen. Duncan Grehan und einige seiner Mitarbeiter sprechen Deutsch und korrespondieren täglich in deutscher Sprache. Er ist der Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft und an die Botschaft der Schweiz in Irland. Er genießt eine besondere Beziehung zum österreichischen Botschafter in Irland und er ist Rechtsberater seiner Wirtschaftsabteilung. Von 1990 - 2002 war er Ratsmitglied der Deutsch - Irischen Industrie- und Handelskammer. Eine Auswahl der Bereiche, in denen wir in deutscher Sprache tätig werden, umfasst :

1. Stellvertretung und Vertrieb

Wir werden für Hersteller von Waren und Lieferanten tätig und unterstützen sie bei den Verhandlungen mit den örtlichen Stellen bezüglich der Geschäftsaufnahme und des Vertriebs von Waren. Wir werden häufig gebeten, bei der Lösung hierbei gegebenenfalls entstehender Probleme behilflich zu sein. Dabei beraten wir auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gewerbes und überprüfen deren Anwendbarkeit.

2. Vertragsverletzungen

Wir helfen Herstellern und Lieferanten häufig im Falle einer Verschlechterung der Beziehungen zu örtlichen Geschäftspartnern. Dies beinhaltet die Einstellung und Ablösung von Stellvertretern und Händlern, die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten und die Beitreibung von Zahlungen für gelieferte Waren. 

3. Produkthaftung

Wir vertreten regelmäßig Hersteller fehlerhafter Produkte. Produzenten werden häufig in ein zwischen anderen Parteien wegen Schadensersatzforderungen aus Körperverletzung laufendes irisches Gerichtsverfahren mit einbezogen. 

4. Investitionen und Gründung von Niederlassungen

Wir beraten Unternehmen und Investoren, die beabsichtigen, in Irland eine Zweigniederlassung ihres Gewerbes zu eröffnen. Die 10% ige Körperschaftssteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Software-Entwickler, die insoweit eine entsprechende Anwendung findet, hat unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet stark gefördert. Die staatliche Industrieentwicklungsbehörde (IDA) vergibt großzügige staatliche Beihilfen für die Einrichtung eines Gründungsfonds sowie den Kauf von Gebäuden und Ausstattung. 

5. Hauseigentum

Viele unserer deutschen Klienten kommen auf uns zu und erbitten Hilfe beim Kauf oder Verkauf ihrer Häuser, seien es kleine Ferienhäuser oder Schlösser. Die rechtliche Behandlung und das Verfahren der Eigentumsübertragung sind kompliziert und beide Seiten, Käufer und Verkäufer, müssen jeweils einen eigenen Rechtsbeistand haben. 

6. Unternehmensgründung

Wir stellen unseren deutschen Klienten eine große Anzahl von irischen Firmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob deren Geschäft außerhalb oder innerhalb Irlands betrieben werden soll. Unternehmensgründungen sind innerhalb von 10 Tagen nach unserer Beauftragung möglich. "Shelf companies" können direkt auf Anfrage arrangiert werden. 

7. Arbeitsrecht

Viele der von uns vertretenen Unternehmen befinden sich im Eigentum einer deutschen Muttergesellschaft und wenden sich von Zeit zu Zeit an uns wegen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anstellung oder der Entlassung von Angestellten. 

8. Wirtschaftsrecht

Wir unterstützen unsere deutschen Klienten im Zusammenhang mit Plänen für Akquisitionen und den Erfordernissen bei der Einrichtung von Fonds. Anteilskaufverträge, Darlehensabschlüsse und die Vereinbarung von Sicherheiten sind Teile des Services, den wir, je nach Bedürfnis, in deutscher oder englischer Sprache anbieten.

9. Insolvenzrecht

Im Rahmen unserer Tätigkeit stehen wir auch in Kontakt mit Liquidatoren und Verwaltern von deutschen und irischen Unternehmen. Wir vertreten die Gläubigerinteressen von deutschen Lieferanten und sind mit allen insoweit auftretenden Problemstellungen vertraut.

Wir sind seit vielen Jahren in den genannten Bereichen für unsere deutschen Klienten tätig. Dies folgt aus unseren engen Verbindungen zu Kanzleien in ganz Deutschland und deutschen Einrichtungen in Irland wie der deutschen Botschaft und der Deutsch-irischen Industrie- und Handelskammer, bei der Duncan Grehan Vorstandsmitglied ist.
 

10. Forderungseinziehung

Wir werden täglich von Lieferanten beauftragt, bei ihren irischen Kunden nicht beglichene Forderungen geltend zu machen. Außerdem sind wir behilflich bei der Anerkennung und der Durchsetzung ausländischer Gerichtsurteile gemäß der Brüsseler und der Luganer Konventionen.

Wir sind seit vielen Jahren in den genannten Bereichen für unsere deutschen Klienten tätig. Dies folgt aus unseren engen Verbindungen zu Kanzleien in ganz Deutschland und deutschen Einrichtungen in Irland, wie der deutschen Botschaft und der Deutsch-Irischen Industrie- und Handelskammer, bei der Duncan Grehan Vorstandsmitglied war.

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