| Die irische Finanz- und Kapitalwirtschaft
verdankt ihren rasanten Aufstiegswandel sowohl in der
ersten Phase während der sechziger Jahre als auch
während der "Celtic Tiger"-Phase der Neunziger
vor allem ihrer Infrastruktur, staatlichen Hilfen und
Aufträgen sowie ihrer gesetzgeberischen Architektur.
Fast in der gesamten Nachkriegszeit des 20. Jahrhunderts
herrschte eine Körperschaftssteuer von 10 %, bis
sie schließlich mit dem anbrechenden 21. Jahrhundert
durch eine Körperschaftssteuer von 12,5 % für
sämtliche grenzüberschreitenden Körperschaften
ersetzt wurde. Zusammen mit der stabilen politischen Lage,
der blühenden Wirtschaft, einer gut ausgebildeten
Arbeiterschaft und Irlands Mitgliedschaft in der EU seit
1973 hat sich das Land als ein günstiger Ort für
inländische Investitionen etabliert. Irlands Haupthandelspartner
sind Engländer, Amerikaner und Deutsche, und unsere
Kanzlei leistet eben diesen Investoren auf dem Feld ihrer
Gerichtsstände seit Jahren wertvolle Dienste.
Wir sind insbesondere der deutschsprachigen Welt durch
unsere beratende Tätigkeit verbunden, was sich
durch engen Kontakt mit öffentlichen und privaten
Agenturen, Vereinigungen, Netzwerken und Rechtsanwaltskanzleien
in Deutschland, Österreich und der Schweiz verdeutlichen
lässt.
Wir begleiten Investoren während all ihrer Phasen
ihres wirtschaftlichen Engagements in Irland. Wir arbeiten
häufig mit Lieferanten zusammen, die den irischen
Markt versorgen. Wir stehen auch denjenigen ausländischen
Investoren zur Seite, die ihre Unternehmungen in Irland
etablieren möchten, und bieten einen Überblick
über alle staatlichen Subventionsabkommen, die
von der Industrieentwicklungsbehörde IDA und der
"Unternehmen Irland" oder anderen Agenturen
bereitgestellt werden. Auch wenn es um den Erwerb oder
die Anmietung von Räumlichkeiten, die Etablierung
irischer Körperschaften sowie die Eintragung irischer
Niederlassungen geht, sind wir der richtige Ansprechpartner.
Wir werden auch oft in der zweiten Phase der unternehmerischen
Betätigung in Irland eingeschaltet, nämlich
bei der Verlagerung des Firmensitzes, bei handelsrechtlichen
Rechtsstreitigkeiten und arbeitsrechtlicher sowie allgemeiner
wirtschaftsrechtlicher Beratung. In einer dritten Phase
werden wir beratend tätig sowohl bei der Übernahme
und Expansion als auch der Auflösung und weiteren
Abwicklung des Unternehmens.
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