| Eine neue Gesetzgebung
gegen unerwünschte Werbemails ist am 24. Februar 2003 in
Kraft getreten durch die European Communities (Directive
2000/31/EC) Regulations 2003 mit Strafen bis zu €3.000
und/oder bis zu 3 Monaten Gefängnis bei einer Veruteilung.
Die neue Verordnung zwingt von Leuten, die unaufgefortdert kommerzielle
Emails von Irland absenden, sicherzustellen, dass solche Emails
die Buchstaben "ADV" (advertisement =Werbung)
oder "UCE" (unsolicited commercial email =
unangeforderte kommerzielle Email) in der Betreffzeile jeder
Email enthalten.
Die Verordnung legt auch folgende Formalitäten hinsichtlich
des Abschlusses eines gültigen und bindenden Vertrages
wie folgend fest:
- Der Service Provider muss die Schritte darlegen, die
zu einem Abschluss des Vertrages führen
- Der Empfang eines Auftrags, der elektronisch erfolgt ist,
muss durch den Service Provider elektronisch anerkannt werden
und die unverzüglich
Der Auftrag und seine Bestätigung werden als empfangen
behandelt, sobald sie den Parteien, an die sie adressiert
sind, zugänglich sind.
Eine Ausnahme von Verpflichtung ist vorgesehen für ISPs
(Internet Service Providers), wo diese:
- ausschließlich zur Information handeln
- Informationen für deren effiziente Weitervermittlung
sammeln
- Informationen beherbergen.
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