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1. WICHTIGE ÄNDERUNGEN IM IRISCHEN GESELLSCHAFTSRECHT IM JAHRE 2001

In das irische Gesellschaftsrecht wurden neue Verpflichtungen für die Leiter von Firmen aufgenommen. Die Nichteinhaltung diese Verpflichtungen kann zu

" Verlust des Gesellschaftsvermögens an den Staat
" persönlicher Haftung der Manager für Strafgelder
" langzeitigem Verbot der Führung einer Gesellschaft
" Auflösung der Gesellschaft
" Verlust der beschränkten Haftung

führen. Für weitere Informationen bezüglich der neuen Verpflichtungen von Managern und sonstigen Änderungen im irischen Gesellschaftsrecht klicken Sie bitte hier.


2. IN IRLAND EINGETRAGENE, NICHT ANSÄSSIGE GESELLSCHAFTEN

Wichtige Änderungen im Recht für in Irland eingetragene, jedoch nicht ansässige Gesellschaften wurden durch die Companies (Amendment) (Nr. 2) Bill 1999 und den Finance Act 1999 eingeführt und wurden für neue Gesellschaften am 11. Februar 1999 und für bereits bestehende Gesellschaften am 01. Oktober 1999 wirksam. Siehe auch: Fundamentale Änderungen für in Irland eingetragene, aber nicht ansässige Gesellschaften angekündigt


3. INSOLVENZ

Am 31.05.2002 trat die Council Regulation 1346/2000 in Kraft, die über die Grenzen hinaus die Anerkennung und die Vollstreckung von Insolvenztiteln ermöglicht, die von Gerichten der Mitgliedsstaaten stammen. Ausgeschlossen von dem Spektrum der Regulation ist die freiwillige Auflösung nach irischem Recht sowie das irische Konkursverwalterverfahren. Die Anerkennungs-möglichkeit eröffnet einen größeren Schutz der Rechte von Kreditgebern und stellt die zwingende Anerkennung von gerichtlichen Urteilen, durch die Insolvenzverfahren eingeleitet werden sowie von weiteren, mit diesen Verfahren eng verbundenen oder aus ihnen resultierenden Urteilen, ohne weitere Formalien innerhalb der EU zur Verfügung. Unsere Kanzlei, die seit ihrer Gründung im Bereich der Sicherung von Rechten von Kreditoren und der Anerkennung und der Vollstreckung von ausländischen Urteilen arbeitet, stellt diesen Service nun auch im Bereich von Insolvenzen zur Verfügung, bei denen verschiedene Urteile verschiedener Länder involviert sind.



 
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