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Neues
Als Teil unserer üblichen wirtschaftsrechtlichen
Beratungstätigkeit treffen Duncan Grehan &
Partners Vorkehrungen für die Aufnahme der
Geschäfte irischer GmbH's sowohl im Ausland als
auch in Irland. Neue Firmen können innerhalb von
10 Tagen nach Entgegennahme entsprechender Anweisungen
gegründet und entsprechend beraten werden. Sogenannte
Shelf companies (bereits bestehende, noch nicht
agierende Gesellschaften, wenn z.B. nur irgendeine Gesellschaft
benötigt wird, bei der der Name keine Rolle spielt)
können direkt nach Anfrage eingerichtet werden.
Weiter kann bezüglich aller Fragen im Zusammenhang
mit der Wahrnehmung von Protokollierungs-aufgaben, den
Pflichten von Geschäftsführern, der Gestaltung
von Gesell-schafterverträgen und Kapitalerhöhungen
kompetenter Rat erteilt werden.
Umgekehrt beraten wir auch Teilhaber, Gläubiger
und Geschäftsführer bei Fragen der Insolvenz,
der Liquidation, der Insolvenzverwaltung und Kreditprüfung.
Unser umfassender Service beinhaltet dabei die Teilnahme
an Gläubigerversammlungen und die Prüfung
von Forderungen aus Eigentumsvorbehalt.
Duncan Grehan hat das Kapitel über Irisches
Recht im Beck'schen Großkommentar zum Insolvenzrecht,
geschrieben, in dem die nationalen Insolvenzgesetze
vieler der wichtigsten Wirtschaftsnationen der Welt
dargelegt werden. Dieser Kommentar wird von Dr. Stefan
Rheinhardt herausgegeben und ist im Beck-Verlag erschienen.
FÜR WEITERE INFORMATIONEN ÜBER
1. Neue Pflichten von leitenden Angestellten
2. Fundamentale Änderungen im irischen Gesellschaftsrecht
3. Grenzüberschreitende Insolvenzen
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Sie bitte hier.
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