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Gesellschafts- Und Insolvenzrecht

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Neues

Als Teil unserer üblichen wirtschaftsrechtlichen Beratungstätigkeit treffen Duncan Grehan & Partners Vorkehrungen für die Aufnahme der Geschäfte irischer GmbH's sowohl im Ausland als auch in Irland. Neue Firmen können innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme entsprechender Anweisungen gegründet und entsprechend beraten werden. Sogenannte Shelf companies (bereits bestehende, noch nicht agierende Gesellschaften, wenn z.B. nur irgendeine Gesellschaft benötigt wird, bei der der Name keine Rolle spielt) können direkt nach Anfrage eingerichtet werden. Weiter kann bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Protokollierungs-aufgaben, den Pflichten von Geschäftsführern, der Gestaltung von Gesell-schafterverträgen und Kapitalerhöhungen kompetenter Rat erteilt werden.

Umgekehrt beraten wir auch Teilhaber, Gläubiger und Geschäftsführer bei Fragen der Insolvenz, der Liquidation, der Insolvenzverwaltung und Kreditprüfung. Unser umfassender Service beinhaltet dabei die Teilnahme an Gläubigerversammlungen und die Prüfung von Forderungen aus Eigentumsvorbehalt.

Duncan Grehan hat das Kapitel über Irisches Recht im Beck'schen Großkommentar zum Insolvenzrecht, geschrieben, in dem die nationalen Insolvenzgesetze vieler der wichtigsten Wirtschaftsnationen der Welt dargelegt werden. Dieser Kommentar wird von Dr. Stefan Rheinhardt herausgegeben und ist im Beck-Verlag erschienen.

FÜR WEITERE INFORMATIONEN ÜBER

1. Neue Pflichten von leitenden Angestellten
2. Fundamentale Änderungen im irischen Gesellschaftsrecht
3. Grenzüberschreitende Insolvenzen

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